- Kleine und große Grundpflege -
Wir unterstützen mit der Grundpflege unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Je nach Bedarf versorgen wir unsere Patienten auch mehrmals täglich. Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Der Unterschied zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder Sie als Angehöriger beim Waschen betreibt. Eigentlich handelt es sich also um eine kleine oder große Körperpflege.
Dazu zählen:
- Behandlungspflege -
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt wird und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Diese wird im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege geregelt nach § 37 SGB V.
Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, deren Kosten die Krankenversicherung des Patienten trägt.
Dazu zählen: